KEINE VERGÜTUNGEN MEHR FÜR POLIT-PENSIONÄRE
Der Südtiroler Landtag hat heute mit breiter Mehrheit einen Gesetzesentwurf der Grünen angenommen, der eine Häufung von Einkünften aus politischen Ämtern verbietet: Es handelt sich um ein Gesetz, das Änderungen zum Landesgesetz über „Lokale öffentliche Dienstleistungen“ (LG vom 16. 11. 2007, Nr. 12) vornimmt und das in ähnlicher Form bereits im Regionalrat verabschiedet wurde. Das aus nur 2 Artikeln bestehende Landesgesetz hat beachtliche Folgen:
- In Verwaltungsräten von Gesellschaften mit Landes- oder Gemeindebeteiligungen erhalten nicht nur Gemeindeverwalter und Landespolitiker keine Vergütung mehr, sondern auch frühere Politiker in Land, Region und Parlamenten sind nicht mehr zum Bezug von Vergütungen berechtigt.
- Auch erhalten fortan ehemalige Landtags- und Regionalratsabgeordnete bzw. frühere Parlamentarier in Rom oder Brüssel, die als Verwalter in öffentlichen Körperschaften tätig werden, für die Aufträge keine Entschädigung mehr; auch dürfen sie künftig keine bezahlten Berateraufträge mehr annehmen.
- Von den SVP-Abgeordneten Noggler und Pichler Rolle wurde zudem ein Verbot der Kumulierung von Ämtern erfolgreich eingebracht: In Gesellschaften mit Landes- oder Gemeindekontrolle darf ein und dieselbe Person nur höchstens drei Ämter bekleiden.
Die Annahme dieses Gesetzesvorschlages der Grünen bedeutet ein Ende der Zusatzvergütungen für gut ausgestattete Polit-Pensionäre und leistet einen beachtlichen Beitrag zur Moralisierung des öffentlichen Lebens. Zudem handelt es sich um das erste Gesetz im Südtiroler Landtag, das nicht von der Mehrheit eingebracht und dennoch verabschiedet wurde
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