POLITIKERPENSIONEN: EINE REFORM, DIE ES NOCH ZU VERBESSERN GILT.
Die Grünen Regionalratsabgeordneten haben heute für den Gesetzesentwurf gestimmt, der die Abschaffung des 30-prozentigen Beitrages der Region für die Politikerpensionen beinhaltet. Es handelt sich dabei um einen weiteren wichtigen Schritt, der nur durch die Vorlage von zwei Gesetzentwürfen der Grünen und des Regionalratsabgeordneten Bondi möglich wurde, wodurch sich die Mehrheit zum Handeln gezwungen sah.
Das soeben verabschiedete Gesetz beinhaltet aber beachtliche Lücken, deren wichtigsten nachfolgendend kurz zusammengefasst werden:
- Die Kürzungen betreffen nur die Pensionen der zukünftigen Abgeordneten und nicht auch jene, die momentan ihr Mandat ausüben und deren Rechte auf eine Politikerpension noch nicht angereift sind, so wie es der Änderungsantrag der Grünen vorgesehen hätte, der aber mehrheitlich abgelehnt wurde.
- Die Grünen forderten des Weiteren ein Verbot der Kumulierbarkeit der Politikerpensionen mit ALLEN Einkünften, die aus der Nominierung in öffentlichen Körperschaften (Region, Land, Gemeinden, Bezirksgemeinschaften...) herrühren, während sich das Verbot in dem soeben verabschiedeten Gesetz ausschließlich auf Personen bezieht, die von der Region ernannt werden.
Im Regionalrat wird heute über einen weiteren wichtigen Gesetzentwurf abgestimmt, der auf Grund eines Beschlussantrages der Grünen und weiterer einzelner Regionalräte zu Stande kam und die Pflicht zur Rechnungslegung der Fraktionsgelder vorsieht. Der nächste Schritt muss in der Einrichtung einer Revisionsbehörde liegen, die die Rechnungslegung kontrolliert.
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