BISCHOF KARL GOLSER VERLEIHT FORDERUNG DER GRÜNEN NACH MEHR RECHTE FÜR NICHTEHELICHE LEBENSGEMEINSCHAFTEN NACHDRUCK
Die Grüne Landtagsfraktion hat schon vor drei Jahren einen Beschlussantrag - der auch nichtehelichen Lebensgemeinschaften das uneingeschränkte Besuchsrecht im Krankenhaus gestatten sollte - eingereicht. Obwohl genehmigt, wurde der Beschlussantrag bisher von der Landesregierung nicht umgesetzt.
Im Bereich des Sanitätswesens in Südtirol könnte es schon seit Längerem die Anerkennung des Besuchsrechts für Nichteheliche Lebensgemeinschaften im Krankenhaus geben, hätte die Landesregierung den Beschlussantrag der Grünen Landtagsabgeordneten, der im Jahre 2006 vom Landtag ohne Gegenstimme genehmigt worden ist, umgesetzt. Die Worte des Bischofs Karl Golser könnten nun der Forderung der Grünen Vorschub leisten. Der Beschlussantrag aus dem Jahre 2006 verpflichtete die Landesregierung „ein Pilotprojekt auszuarbeiten, damit denjenigen, die es wünschen, die Möglichkeit gegeben wird, im Vorhinein eine Person als Ansprechpartner zu ernennen, an die sich der Arzt in Bezug auf ärztliche Behandlungen wenden kann“. Zur Zeit haben nur die Verwandten oder Verschwägerten der Patientin/des Patienten Zugang zum Krankenhaus, zu den Informationen und zum Krankenhauspersonal. Immer öfters kommt es jedoch vor, dass der Patient/die Patientin keine Verwandte oder Verschwägerte hat, an die sich das im Krankenhaus tätige Personal wenden kann. Denn mit der Entwicklung der Gesellschaft hat sich auch die Art der sozialen Bindungen zwischen den Personen stark verändert. Neben der traditionellen Familie gibt es nun beispielsweise auch Lebensgemeinschaften und beständige Wohngemeinschaften. Würde der Beschlussantrag der Grünen umgesetzt, würde allen BürgerInnen das Recht eingeräumt in einer offiziellen und öffentlichen Form den Namen ihrer Vertrauensperson anzugeben - z.B. durch Eintragung in die Gesundheitskarte - die dann dem Krankenhauspersonal als wertvoller Ansprechpartner zur Verfügung stehen würde. Drei Jahre nach seiner Genehmigung, ist der Beschlussantrag immer noch nicht umgesetzt. Es werden technische Hürden angegeben, als ob es im Zeitalter des Computers nicht möglich wäre, dem Sanitätspersonal neben den Patientendaten auch die Daten einer ernannten Ansprechpartner zugänglich zu machen.
Die Grünen im Südtiroler Landtag fordern die Landesregierung auf, das „Recht auf Krankenhausbesuch“ zu gewähren, ein Recht, das nun auch im Bischof einen Befürworter findet.
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