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AUS DEM TUNNEL-TRAUM ERWACHEN – JETZT HANDEN!

Nach der Verschiebung des Zeitplans für den Brennerbasistunnel rückt der Bau des Tunnels und jener der Zulaufstrecken in weite Ferne: Was tut die Landesregierung kurzfristig, um die Belastung der Bevölkerung durch die prognostizierte Verkehrszunahme einzudämmen? Eines ist klar: Lärmschutz an der Bahn- und Autobahnstrecke muss jetzt zur prioritären Aufgabe werden.
 
Der Brennerbasistunnel wird nach offiziellen Aussagen frühestens 2020 –2022 fertig gestellt sein. Damit könnte sich die für das Jahr 2030 vorgesehene Fertigstellung der Zulaufstrecke durch das Unterland auch um beträchtliches verschieben. Dabei soll sich in den Jahren 2007 bis zum Jahr 2025 laut Fortschreibung der Prognosen der BBT-SE der Güterverkehr auf der Straße längs der Brennerachse verdoppeln (von ca. 30 Mio. transportierter Tonnen auf 60 Mio. Tonnen). Auch die Zugfrequenz auf der Brennerroute wird in nächster Zeit kontinuierlich ansteigen und bei Fertigstellung der Unterinntalbahn (2012) die Zahl von 240 Zügen täglich erreichen.

Damit ist klar, dass die Anrainer von Bahn und Autobahn auf unabsehbare Zeit unter einem wachsenden Lärmpegel und an Abgasen zu leiden haben werden, und es ist auch klar, dass man aus dem Tunnel-Traum erwachen und schnellstens handeln muss.

Der neu eingetretene Sachverhalt legt es nahe, den vor kurzem im Einvernehmen zwischen RFI und Land verabschiedeten Lärm-Sanierungsplan von rund 8 km Länge einer umgehenden Revision zu unterziehen und diesen auch auf die Autobahn auszuweiten. Bisher festgelegte Zeitpläne sind zu dynamisieren, der Mitteleinsatz für Lärmschutz drastisch zu erhöhen, wenn die Anwohner wirksam geschützt werden sollen.

Dies alles vorausgeschickt, hat die Landtagsfraktion der Grünen mehrere Fragen an die Landesregierung gerichtet:

1. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung kurzfristig, um die Belastung der Bevölkerung längs der Brennerroute einzudämmen?

2. Durch welche Maßnahmen soll bereits kurzfristig eine effizientere Verlagerung des Schwerverkehrs von der Straße auf die Schiene veranlasst werden?

3. Bis wann wird ein neuer Lärm-Sanierungsplan im Einvernehmen zwischen Land, RFI und Autobahngesellschaft vorgelegt?

4. Werden entsprechende Haushaltsmittel vorgesehen und bereits in den Nachtragshaushalt 2007 eingeschrieben?

 


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