GESAMTPLAN ZUR UNTERSCHUTZSTELLUNG VON FLIESSGEWÄSSERN
Der Ansturm auf unsere Gewässer zur Stromerzeugung ist groß. Derzeit liegen beim Amt 250 Gesuche um Kraftwerksbau auf. Es braucht einen Gesamtplan zur Unterschutzstellung der Fließgewässer und eine Ausgleichszahlung für jene Gemeinden, die im Interesse der Allgemeinheit auf die Nutzung der Gewässer verzichten, wie es z.Z. auch in der Schweiz gehandhabt wird. Die Grünen haben dazu im Landtag folgenden Beschlussantrag eingebracht.
Der Zustand der Gewässer beeinflusst sehr stark die Lebensqualität sowie die Sicherheit und Gesundheit der Menschen; andererseits lässt er auf den Stellenwert zurückschließen, den die Gesellschaft einer gesunden Umwelt beimisst. In Südtirol gibt es kaum ein Fließgewässer, dessen natürliche Funktionen nicht durch den Menschen beeinträchtigt wurden. Anthropogene Veränderungen der Fließgewässer wie Flussbegradi-gungen, Sohleintiefungen, Aufstauungen, Wasserentnahme, Zerstörung der natürlichen Uferlebensräume sowie Einleitung von Schadstoffen bringen negative Folgen in ökologischer, morpholo-gischer, physikalischer und chemischer Hinsicht mit sich. Außerdem verringert sich mit steigendem Verbauungsgrad der Landschaft und der Flüsse das Wasserretentionsvermögen eines Einzugsge-bietes. Einige Strecken der Südtiroler Flüsse befinden sich derzeit in einem unbefriedigenden, „kritischen“ Zustand. Aus dem im Jahre 2005 vom Ressorts für Raumordnung, Umwelt und Energie veröffentlichten Bericht „Zustand Südtiroler Fliessgewässer“ lässt sich entnehmen, dass vor allem Etsch und Eisack auf längeren Abschnitten einen ökologischen Zustand aufweisen, der nach europäischem Gemeinschaftsrecht ab 2015 nicht mehr zulässig sein wird und vor allem auf die Nutzung des Wassers zur Stromerzeugung zurückzuführen ist. „Problematisch bleiben weiterhin die Auswirkungen der geringen Restwassermengen und des Schwallbetriebs durch die Wasserkraftwerke“ berichtet im Vorwort des Berichtes von Landesrat Laimer.
In letzter Zeit hat das Thema Wasserkraft große Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Es wird stark diskutiert, ob neue Konzessionen für die Errichtung von Wasserkraftwerken an den Südtiroler Fließgewässern erteilt werden sollen. Parallel dazu wird der Wunsch nach Erhaltung unverbauter Fließgewässer von breiten Teilen der Bevölkerung geäußert. Zu nennen ist auch die Tatsache, dass ein nachhaltiger Hochwasserschutz nur dann gewährleistet ist, wenn natürliche Retentions-räume geschaffen werden, die die Abflussdynamik positiv beeinflussen, d.h. verlangsamen. Um die Erhaltung natürlicher aquatischer Lebensräume zu unterstützen hat das schweizerische Parlament im Wasserrechtsgesetz Ausgleichszahlungen verankert, die aus dem Wasserzinsfond den Gemeinden ausgezahlt werden, wenn sie schützenswerte Landschaften für 40 Jahre unter Schutz stellen.
· Vorausgeschickt, dass dringende Maßnahmen erforderlich sind, um die im Landesgesetz 8/2002 enthaltenen Qualitätsziele zu erreichen, und der Zustand der Gewässer sich auf keinen Fall verschlechtern darf; · vorausgeschickt, dass laut europäischem Gemeinschaftsrecht bis 2015 für alle Gewäs-ser der „ökologische gute Zustand“ zu erreichen ist; · vorausgeschickt dass der Wunsch nach natürlichen aquatischen Lebensräumen immer lauter wird; · vorausgeschickt, dass diese Lebensräume einen große Nutzen in ökologischer, wirt-schaftlicher und landschaftsästhetischer Hinsicht mit sich bringen; · vorausgeschickt, dass ein nachhaltiger Hochwasserschutz ohne Schaffung natürlicher Retentionsräume nicht gewährleistet ist,
fordert der Südtiroler Landtag die Landesregierung auf,
· einen Gesamtplan zur Unterschutzstellung von unverbauten Fließgewässern vorzulegen. · Den Vorschlag des schweizerischen Parlaments für eine Übernahme für Südtirol zu über-prüfen.
Cristina Kury Hans Heiss Riccardo Dello Sbarba |