"LENTIUS, PROFUNDIUS, SUAVIUS"
GRÜNE    UMWELT    BESCHLUSSANTRÄGE

    
LUFTVERSCHMUTZUNG: AKTIONSPLAN FÜR DIE BRENNERAUTOBAHN SCHNELLSTENS VERABSCHIEDEN.

Die Messstation an der Autobahn Nord (Klausen) und die Ende 2005 errichte Messstation Autobahn Süd (Neumarkt) belegen, dass die Grenzwerte für NO2  an beiden Standorten regelmäßig überschritten werden.
Es braucht dringend Maßnahmen zur Verringerung der Luftschadstoffemission, um Schäden für die Bevölkerung an dieser Verkehrsader abzuwenden. Ein Aktionsplan für die Brennerautobahn mit dem Ziel der Bekämpfung der Luftverschmutzung (besonders Verringerung der PM10- und der NO2-Konzentration) ist im Sinne des Art. 7, Abs. 3 der Richtlinie 96/62/EG als Maßnahme 1.1d im Luftqualitätsplan, erlassen von der Landesregierung mit Beschluss Nr. 1992 vom 6. Juni 2005, vorgesehen. Dort heißt es auch, dass der Aktionsplan für die Brennerautobahn vom Landeshauptmann innerhalb von sechs Monaten nach Genehmigung des Luftqualitätsplanes verabschiedet wird.

Dies vorausgeschickt, fordert der Südtiroler Landtag den Landeshauptmann auf, das Dekret mit dem Aktionsplan Brennerautobahn schnellstens zu erlassen, damit durch die darin vorgesehenen Maßnahmen die Einhaltung der vorgegebenen Schwellenwerte gewährleistet werden.

Bozen, den 09.10.06

Cristina Kury

Hans Heiss

Riccardo Dello Sbarba


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