"LENTIUS, PROFUNDIUS, SUAVIUS"
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VILLANDERER ALM – NACHNOMINIERUNG ALS NATURA 2000 SCHUTZGEBIET

In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird gegenwärtig ein Netz von Schutzgebieten errichtet, das den Namen „Natura 2000“ trägt. In diesem ökologischen System sollen bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensraumtypen geschützt und in ihrer langfristigen Existenz gesichert werden. Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass für die alpine biogeografische Region die Lebensräume  4070 = Buschvegetation und 7140 = Übergangs- und Schwingrasenmoore unzureichend ausgewiesen worden sind.

Diese Mängel sollen gemäß Schreiben des Umweltministeriums vom 28. Juli 2005 mit der Ausweisung der Villanderer Alm, wo diese Lebensräume vorkommen, abgedeckt werden.

Der Südtiroler Landtag fordert die Landesregierung auf,

· die Nachmeldung der Villanderer Alm als Natura 2000 Schutzgebiet unverzüglich vorzunehmen;

· keine Entscheidungen über bauliche Erweiterungen oder Veränderungen auf der Villanderer Alm zu treffen, so lange nicht die Nachmeldung als Natura 2000 Schutzgebiet rechtmäßig erfolgt und bestätigt ist.


Bozen, den 7. August 2006


Cristina Kury
Hans Heiss


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