ÄNDERUNG DES WOHNBAUFÖRDERUNGSGESETZES
Der Reformvorschlag zur Wohnbauförderung der Landesregierung enthält viele Ungerechtigkeiten. Die Grünen fordern: gleiches Recht für alle und Unterstützung für die niederen Einkommen!
Der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung löst die Probleme des Wohnungsmarktes in Südtirol nicht. Die Neuerungen sind zum Teil mehr Schein als Sein (z.B. die Einführung der 5. Einkommensstufe, die nur wenige betrifft) oder schaffen Ungleichbehandlung.
Die Grünen im Südtiroler Landtag werden bei der Behandlung des Gesetzentwurfes in der Gesetzgebungskommission und im Landtag konkrete Gegenvorschläge vorbringen mit dem Ziel:
- Diskriminierungen zu vermeiden bzw. Gleichbehandlung für alle zu sichern;
- Vor allem die unteren Einkommensgruppen zu unterstützen.
Hier unsere Vorschläge:
1. Die Einkommensstufen
Die Landesregierung schlägt die Einführung einer 5. Einkommensstufe (bis zu 50.000 Euro berei-nigt = 85.000 Euro brutto jährlich) als Zugangsvoraussetzung zur Wohnbauförderung für den Kauf, den Bau und die Wiedergewinnung von Wohnungen vor. Diese Maßnahme kommt nur einer gerin-gen Anzahl von Menschen zugute. Die überwiegende Mehrheit der Gesuche für Bau, Kauf oder Wiedergewinnung einer Wohnung betreffen die 1. Einkommensstufe (57%); für die 4. Einkommensstufe werden nur mehr 4,5% der Gesamtgesuche vorgelegt. Die Grünen schlagen vor: An Stelle der Einführung der 5. Einkommensstufe sollen die Obergrenzen der vier bestehenden Einkommensstufen jeweils um 20% erhöht werden. Damit würde
- die Anzahl der Begünstigten vor allem der unteren Einkommensstufen, die verhältnismäßig die höchsten Beiträge erhalten, beträchtlich erweitert;
- Alle Einkommensstufen würden verhältnismäßig mehr gefördert.
(siehe Anlage 1)
2. Wohngeld:
Ja zur Festsetzung eines Jahreshöchstlimits, Nein zur Einführung der fünfjährigen Ansässigkeitsklausel.
Es ist eine Tatsache, dass die Summe, die für das Wohngeld ausgegeben wird, in den letzten Jahren merklich angestiegen ist. Allerdings darf man nicht vergessen, dass der größte Teil dieses Wohngeldes wiederum in den Taschen der Wohnungseigentümer verschwindet. Und: der Anstieg des Wohngeldes ist nur eine Folge des Mangels an Mietwohnungen, der auch eine Folge der Wohnbaupolitik des Landes ist. Die Zeche dafür sollen vor allem die Einwanderer zahlen. Die Grü-nen halten die Einführung einer fünfjährigen Ansässigkeit und Arbeitstätigkeit als Bedingung für den Bezug des Wohngeldes für sozial inakzeptabel. Die Einführung eines Jahreshöchstlimits (ca. 6000 Euro) pro Familie ist hingegen zu akzeptieren.
3. Rechtssicherheit bei Kontrolle und Rekursen. Beibehaltung der Überwachungskommission.
- Die Landesregierung schlägt vor, die Kontroll- und Rekursfunktion der Landesüberwachungskommission (besteht aus Richtern, Landesbeamten, Vertretern der Sozialpartner) dem Wohnbaukomitee (5 Mitglieder der Landesregierung) zu übertragen. Die Grünen wer-den sich mit allen Mitteln für die Beibehaltung eines politisch unabhängigen Gremiums als Kontrollinstanz einsetzen!
- Nein zur Aufweichung der Sanktionen.
4. Diskriminierungen vermeiden
A) Einwanderer: Tatsachen zur Kenntnis nehmen Der Gesetzentwurf der Landesregierung diskriminiert eindeutig die Nicht-EU-BürgerInnen. Als Zugangsvoraussetzung zu jeglicher Art der Wohnbauförderung sollen sie folgenden Bedingun-gen unterliegen:
- 5 Jahre Ansässigkeit PLUS 5 Jahre Arbeitstätigkeit auch für den Bezug des Wohngeldes;
- Höchstlimit von 10% bei Gebäuden des Wohnbauinstituts (was de facto zu einem Numerus clausus führen kann)
- die Anzahl an Mietwohnungen und das Ausmaß der Mittel zugunsten von Nicht-EU-BürgerInnen sollen jährlich durch die Landesregierung festgesetzt werden (was selbstverständlich jährliche Polemiken hervorrufen wird).
Diese Normen widersprechen dem Gleichheitsprinzip der Verfassung und dramatisieren künstlich ein Problem, das der Realität nicht entspricht.
Hier die Daten:
- Von den insgesamt über 12.000 Sozialwohnungen sind bisher nur 541 an Einwanderfamili-en zugewiesen. Dies entspricht 4,4%, während der Anteil der Einwanderer 7,5% ausmacht.
- Noch weit geringer ist der Prozentsatz bei den Förderungen für den Bau, Kauf und Wiedergewinnung von Wohnungen (siehe nachstehende Tabelle für Bau, Kauf und Wiedergewinnung 1997 – 2007)
(siehe Anlage 2)
Die Grünen schlagen vor:
- Der Zugang zu Sozialwohnungen und zur Wohnbauförderung muss sich weiterhin an so-zialen Bedürfnissen orientieren. Nein zur willkürlichen Festsetzung von Limits!
- Die Einwanderer sollen zahlenmäßig ausgeglichen auf die verschiedenen Gebäude des Wohnbauinstituts aufgeteilt werden. Nein zum Numerus clausus.
B) Gleichbehandlung für alle Familien
Artikel 17 sieht vor, dass „junge“ Ehepaare (ein Partner muss unter 40 sein!) innerhalb von fünf Jahren nach der Eheschließung Sondervergünstigungen für die Wohnbauförderung bekommen: Ihr gemeinsames Einkommen wird halbiert berechnet. Sie können somit bis zu 100.000 Euro ver-dienen und überholen andere Familien mit einem niedrigeren Einkommen.
Diese Sonderbestimmung ist also nicht sozialer, sondern ideologischer Natur. Die Grünen bean-tragen die Streichung.
C) Beibehaltung der jährlichen Erstellung der Ranglisten für Sozialwohnungen.
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