"LENTIUS, PROFUNDIUS, SUAVIUS"
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ÜBERARBEITUNG DES WOHNBAUFÖRDERUNGSGESETZES: EINE REFORM GEGEN DIE ZUWANDERER.

 

Landeshauptmann Durnwalder und Landesrat Cigolla stellten in einer heutigen Pressekonferenz die Neuerungen im Bereich der Wohnbauförderung vor. Dabei sind vor allem zwei Punkte von besonderer Bedeutung, da sie die ausländische Bevölkerungsgruppe besonders benachteiligen:

 

  1. Die Einführung einer fünfjährigen regulären Aufenthaltszeit und einer ebenso langen Arbeitstätigkeit als Voraussetzung für den Zugang zu Wohnbauförderungsmaßnahmen: All jene, die in Südtirol leben und arbeiten, aber keinen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, werden durch diese Bestimmung benachteiligt. In Zeiten, in denen die befristeten Arbeitsverträge im Zunehmen begriffen sind, wird diese Bevölkerungsgruppe doppelt bestraft, da zu den befristeten Arbeitsverträgen auch noch die Schwierigkeit hinzukommt eine Wohnung oder einen Mietzuschuss zu erhalten.
  2. Getrennte Ranglisten für Einwanderer und Einheimische bei der Wohnungszuweisung, wobei der Zuweisungsschlüssel jährlich von der Landesregierung festgelegt wird:
    Obwohl die rund 6,7 Prozent Zuwanderer kaum Fördermittel im Bereich von Kauf, Sanierung und Bau kaum in Anspruch nehmen und ihr Anteil auch bei den Institutswohnungen derzeit nur bei knapp 4,5 Prozent liegt, versucht die Landesregierung mit dieser Maßnahme den Populisten das Wort zu reden.

Es darf nicht vergessen werden, dass die ausländische Bevölkerung, die in Südtirol lebt und arbeitet, einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes beiträgt.

 


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