SOZIALLEISTUNGEN: ERFORDERNIS DE ANPASSUNG AN EUROPÄISCHE STANDARDS
In Südtirol ist fünfjährige Ansässigkeitspflicht vorgesehen, um in den Genuss von Sozialleistungen zu kommen. Eine Untersuchung der Europäischen Kommission bestätigt den Verdacht der Grünen, dass diese Regelungen nicht im Einklang mit dem Gleichheitsgrundsatz und dem Gemeinschaftsrecht stehen. Außerdem fordern die beiden Provinzen unterschiedliche Zugangsbedingungen zu den Sozialleistungen in Hinblick auf die Ansässigkeitsdauer, was die rechtliche Situation zusätzlich verkompliziert. Deshalb rufen die Grünen Landtagsabgeordneten die Landes- und die Regionalregierung auf, die Ansässigkeitsdauer für die Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu überdenken. Die aktuelle Regelung benachteiligt sowohl die EU- als auch die Nicht-EU-Bürger, die im Lande einer geregelten Arbeit nachgehen und hier auch ihre Steuern zahlen.
Es wird festgestellt, dass
- kein anderes europäisches Land eine fünfjährige Ansässigkeitsdauer verlangt, um Zugang zu den Sozialleistungen zu erhalten;
- dass in der Provinz Trient die Ansässigkeitsdauer bei drei Jahren liegt;
- dass getrennte Ranglisten für Einwanderer und Einheimische bei der Wohnungszuweisung (wobei der Zuweisungsschlüssel jährlich von der Landesregierung festgelegt wird) den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen: Nur eine einheitliche Rangordnung, mit gleichen Zugangskriterien für alle kann eine gerechte Vergabe von Sozialwohnungen gewähren.
|