KOSTEN DER POLITIK – TATEN STATT WORTE
Die aktuelle Wirtschaftskrise, die schwerste der Nachkriegszeit, verlangt auch von der Politik eine deutliche Korrektur im Zeichen der Mäßigung und Nüchternheit. Es gilt, einen Teil jener öffentlichen Ausgaben, die heute in die Politik investiert werden, der Stützung von Einkommen und Arbeit zuzuführen. Hierzu bedarf es struktureller Reformen, die sich auf die Kosten der Politik dauerhaft auswirken. Ohne lange auf die Einsetzung von Kommissionen oder Arbeitsgruppen zu warten und unter Verzicht auf Schnellschüsse nehmen die Grünen ihre Verantwortung wahr. Sie legen Vorschläge für drei Landes- und zwei Regionalgesetze vor, ergänzt um einen Beschlussantrag für den Südtiroler Landtag: Es sind dies unmittelbar wirksame Maßnahmen, durch die sich zumindest 4,8 Mio. €/Jahr einsparen ließen und zumindest 24,1 Millionen pro Gesetzgebungsperiode (nach vorsichtigen Hochrechnungen).
Es handelt sich also um keinen Schnellschuss, sondern um ein organisches Paket von Reformen:
- Entwurf eines Landesgesetzes zur Begrenzung der Wahlkampfkosten: Die Kostenspirale beginnt sich bereits hier zu drehen, bei der enormen Investition, die vor allem jene Kandidatinnen und Kandidaten tätigen, die auf einen Platz in der Regierung hoffen. Diese Vorab-Investitionen müssen dann später über Gehälter und Polit-Privilegien abgedeckt werden. Unser Gesetz sieht deutliche Begrenzungen vor: nicht mehr als 27.000 € pro Kandidat und nicht mehr als 380.000 € pro Liste. Diese Maßnahme würde nicht nur die Ausgaben der Politik begrenzen, sondern erhöhte Chancengleichheit für alle bieten. Damit ließe sich auch verhindern, dass nur jene gewählt werden, die über die dickste Brieftasche verfügen (siehe Anlage).
- Entwurf eines Regionalgesetzes zur Senkung der Amtsentschädigungen um 20% für Landtagsabgeordnete, zur Beseitigung der Angleichung gemäß ISTAT-Kriterien sowohl für die Entschädigungen als auch für die Leibrenten und die Beseitigung des Präsidialamtes der Region, das im Turnus von den Präsidialämtern der Landtage übernommen werden könnte. Diese Reform würde das Nettogehalt von Abgeordneten von aktuell 6.300 € auf 5.000 € absenken, mit einer Ersparnis von über 3000 € pro Gewählte/m/r und Monat.
Jede automatische Anhebung (sei es durch ISTAT- oder andere Kriterien) würde ausgeschaltet. Stattdessen würde dem Regionalrat die Möglichkeit eingeräumt, eine allfällige Aufwertung zu Beginn jeder Gesetzgebungsperiode zu beschließen, im Verlauf einer öffentlichen und transparenten Abstimmung vor der öffentlichen Meinung. Die Aufwertung müsste einem Durchschnitt folgen, der dem Anstieg in der Privatwirtschaft entspricht. Ausgeschlossen würde auch jede Form der Aufwertung für die gegenwärtigen oder künftigen Pensionen. Absehbare Einsparungen: Bei den Aufwandsentschädigungen der Landtagsabgeordneten über 13 Mio. € pro Gesetzgebungsperiode, 1,1 Mio. € dank der Abschaffung des Präsidialamts der Region, dank des Verzichts auf die ISTAT-Aufwertung der Pensionen über 3,4 Millionen € (siehe Anlage). - Entwurf eines Regionalgesetzes, um jede zusätzliche Vergütung für die Mitglieder der Regionalregierung auszuschließen. Voraussichtliche Einsparung: 1,3 Mio. € pro Gesetzgebungsperiode (siehe Anlage).
- Entwurf eines Landesgesetzes zur Absenkung der Vergütung für die Mitglieder der Landesregierung. Wir schlagen vor, die Entschädigungen auf das Niveau des Trentino zurückzuführen: 50 % für den Präsidenten (dzt. 90%), 30% für den Vizepräsident (heute 80%), 25% für die Landesrätinnen oder -räte (heute 70%). Voraussichtliche Einsparung: über 4 Mio. € pro Gesetzgebungsperiode (siehe Anlage).
- Beschlussantrag zur Halbierung der Amtsentschädigung für das Präsidium des Landtags und zur Abschaffung der Fonds ohne Dokumentationspflicht. Voraussichtliche Einsparung: 1,1 Mio. € pro Gesetzgebungsperiode (siehe Anlage).
- Entwurf eines Landesgesetzes gegen die Kumulierung von Pensionen früherer Abgeordneter und Einkommen aus weiteren politischen Ämtern. Diese Norm wurde in der Region eingeführt (wo sie nur wenige Personen trifft), die Grünen schlagen ihre Einführung auf Landesebene vor, wo ungleich mehr Betroffene wären (siehe Anlage).
Die Grünen stellen diese Vorschläge (zahlenmäßgige Zusammenfassung, siehe Anlage) auch anderen Parteien zur Disposition und bieten sie zur Behandlung in Gesetzgebungskommissionen und im Landtag an. Bei etwas gutem Willen könnte dieses Paket in drei Monaten verabschiedet werden.
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