"LENTIUS, PROFUNDIUS, SUAVIUS"
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PRESSEKONFERENZ: FLUGHAFEN BOZEN (ABD-AG)

25. Mai 2009: Die Landesregierung beschließt weitere fünf Millionen Euro in die Flughafenbetreibergesellschaft ABD-AG zu „investieren“ und wird damit deren einziger Eigentümer. Die Gesamtverluste und Stützungsmaßnahmen der ABD übertreffen inzwischen 30 Millionen Euro.
Die Grünen warnen davor, dass hier vollendete Tatsachen geschaffen wer-den. Sie fordern ein Moratorium, bis die BürgerInnen beim Referendum am 25. Oktober 2009 über die Zukunft des Flughafens entschieden haben.


DER BESCHLUSS DER LANDESREGIERUNG

Der Beschluss Nr. 1456 vom 25. Mai 2009 ist bisher unbeachtet geblieben. Landeshauptmann Durnwalder hat sich in seiner Montagspressekonferenz davor gehütet, auch nur ein Wort darüber zu verlieren.
Darin hat die Landesregierung folgendes beschlossen::
1. Den Ankauf von 991 Aktien, die ABD im Zuge einer Kapitalerhöhung zum Nominalwert von 5.000 € pro Aktie ausgibt. Das ergibt eine Gesamtsumme von 4.955.000 €, dazu kommt ein Aufpreis von 30.621, 92 € zur Abdeckung aller restlichen Verluste.
2. Den Ausgleich der Verluste in Höhe von 45.288,08 € bezogen auf die Aktien, die schon im Eigentum des Landes sind. 

Gesamtkosten der Blitzaktion vom 25. Mai 2009: 5.030.910 €.


DIE HAUPTAKTEURE

ABD hat einen Monat vorher ihr gesamtes Gesellschaftskapital (5 Mio. €) annulliert, um die Verlus-te der letzten vier Jahre abzudecken und eine Kapitalerhöhung beschlossen (5 Millionen €), an der sich nur das Land beteiligt.

Die STA, bis Ende 2008 Eigentümerin des Großteils der Gesellschaftsanteile, nimmt an der Kapi-talaufstockung nicht teil, büßt ihre gesamte Beteiligung ein und zieht sich ganz zurück.

Das Land wird zu 100% Eigentümerin der Gesellschaft „ABD Airport AG“, die in eine In-house-Gesellschaft umgewandelt wird bzw. gleichsam zur Landesabteilung umgestaltet wird. Mit dieser neuen Rechtsform kann das Land die Gesellschaft ABD ohne Ausschreibungen mit öffentlichen Dienstleistungen in Form von Dienstverträgen beauftragen. Von diesem Zeitpunkt an kann das Land in aller Gemütsruhe und ohne Kontrolle die Defizite des Flughafens abdecken.


DIE GESETZLICHE GRUNDLAGE

Grundlage dieser Operation bildet Art. 2, Abs. 2 des letzten Finanzgesetzes, das am 3. April 2009 verabschiedet wurde. Darin hat sich die Landesregierung unter Abänderung von Art. 21-bis des Landesgesetzes 2/87, ohne wie bisher den Weg über ein eigenes Gesetz beschreiten zu müssen, folgende Möglichkeit vorbehalten:

1. „Die Landesregierung wird ermächtigt, weitere Aktien oder Anteile an Kapitalgesellschaften, an denen das Land bereits eine Beteiligung hält, anzukaufen und zu zeichnen“;

2. „die Landesregierung [wird] ermächtigt, bei Gesellschaften mit Beteiligung des Landes Ver-luste abzudecken und Rekapitalisierungen vorzunehmen“.

Diese Bestimmungen haben die Grünen bereits damals als „Ad-Hoc-Maßnahmen“ für den Flugha-fen kritisiert, mit denen die Landesregierung zum x-ten Male die Verluste des Flughafens ausglei-chen kann und zur einzigen Eigentümern einer Gesellschaft mit chronischem Defizit wird.


GESELLSCHAFTSRECHTLICHE VORGÄNGE

Die Operation „Rettet ABD“ ist über eine Reihe von Änderungen in der Gesellschaft erfolgt.

21. April 2009: Das Finanzgesetz wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht.

29. April 2009: Die außerordentliche Vollversammlung der ABD beschließt die Annullierung des Gesellschaftskapitals, um die Verluste der vier vorangegangenen Jahre abzudecken und be-schließt zugleich die Kapitalaufstockung auf 5.000.000 €.

25. Mai 2009: Die Landesregierung verabschiedet den Beschluss in Höhe von 5.030.910 €, womit ABD zur In-house-Gesellschaft wird. (siehe oben).

Die übrigen Privatinvestoren haben sich einer nach dem anderen aus der chronisch defizitären ABD verabschiedet; noch 2006 befanden sich unter diesen 22 Banken und Privatunternehmer.

Die heiße Kartoffel Flughafen verbleibt zur Gänze in den Händen der Provinz, die fortwährend öffentliche Mittel zuschießt.


WAS DEM STEUERZAHLER DER FLUGHAFEN KOSTET

Dies bleibt nicht die einzige Investition im Verlauf weniger Monate. Am 15. Dezember 2008 legte die Landesregierung die Kriterien fest für den Dienstvertrag mit ABD, die eine Vergütung von 3.192.000 € pro 2009 und 3.147600 € für 2010 vorsehen..

Folgende Übersicht zeigt die bisherigen Kosten der ABD Airport AG zu Lasten des Südtiroler Steuerzahlers.

Bis 2001 4.710.723
2002  1.801.486
2003 1.990.244
2004 1.817.333
2005 2.894.755 (davon 1 Mio. € Verzicht auf Forderungen gegenüber Air Alps!)
2006 2.004.075
2007 1.793.064
2008 1.875.840
        18.887.880 Verlustabdeckungen mit Herabsetzung (und Wiederherstellung) von Gesellschaftskapital

2009 5.000.000 Letzte Kapitalerhöhung
2009  3.192.000 Für den Dienstvertrag zwischen Land/ABD festgelegte Ausgabe
2010 3.147.600    „ „ „ „ „ „ „ „ „
       30.227.480

Zu diesen Ausgaben kommen noch 15 Mio. € Anfangsinvestitionen für den Flughafen hinzu, ca. 4 Mio. € für das Gebäude der Feuerwehr; die Ausgaben des Feuerwehrdienstes gehen gänzlich zu Lasten des Landes.

SOLL MIT DER IM AUSGLEICH BEFINDLICHEN AIR ALPS! EIN FLUGHAFEN OHNE FLUGZEUGE BETRIEBEN WERDEN?

Der Flughafen Bozen arbeitet mit einer einzigen Fluggesellschaft: Mit Air Alps! Die Gesellschaft, die sich am Rande des Konkurses befindet, hat drastische Einschnitte bei den  Mitarbeitern, der Flotte und den Flügen angekündigt.
Der „Risikofaktor Air Alps“ wurde bereits im Geschäftsbericht der Bilanz 2008 von ABD unterstri-chen: „Es wird darauf hingewiesen – so der Geschäftsbericht – dass das Kundenrisiko (Air Alps) als bedeutend hervorzuheben ist, da Air Alps aktuell als einzige Gesellschaft auf dem Flughafen Bozen tätig ist.“

Wir erinnern daran, dass sich unter den Gläubigern von Air Alps auch ABD befindet, der die Flug-Gesellschaft die Flughafendienste zu begleichen hat (diese wurden 2005 großzügig in Höhe von 1 Mio. erlassen).
Es ist zu fragen, ob ABD den Vorschlag von Air Alps an die Adresse der Gläubiger annimmt, näm-lich auf 60% der Forderungen zu verzichten.
Vor allem steht die Frage im Raum: Wenn Air Alps auf ein Minimum schrumpft oder geschlossen wird, welche Flugzeuge werden dann noch Bozen anfliegen?

Es bestehen keine realistischen Aussichten, die Bilanz des Flughafens zu sanieren. Dies ist ABD genau bekannt, weshalb sie im Geschäftsbericht 2008 fest hält: „Die Situation der vorangegange-nen Jahre bleibt grundsätzlich unverändert. [...] Nur der Dienstvertrag mit der Autonomen Provinz Bozen zur Führung des Flughafens, der abgeschlossen werden kann, sobald die Grundbedingung einer In-House Gesellschaft erfüllt ist, wird einen ausgeglichenen Betrieb des Flughafens ermögli-chen.“

Abschließend ist festzuhalten: Der Flughaben bleibt ohne Flugverkehr, er wird weiterhin Schulden anhäufen, die mit öffentlichen Mitteln abgedeckt werden. Diese werden durch großzügige Dienst-verträge mit dem Land Südtirol abgesichert und dank der Umwandlung von ABD in eine In-house-Gesellschaft abgeschlossen werden. So wird jeder Verlust des Flughafens zu einem Verlust für Bürgerinnen und Bürger.

Wem das öffentliche Interesse am Herzen liegt, kann dies nicht akzeptieren.

DER VORSCHLAG DER GRÜNEN: EIN NOTFALLPLAN, UM DEN SCHADEN EINZUDÄMMEN UND DIE VOLKS-ABSTIMMUNG ZU RESPEKTIEREN.

Es ist nicht zu akzeptieren, dass bereits vor der im Oktober stattfindenden Volksabstimmung über die Zukunft des Flughafens vollendete Tatsachen geschaffen werden!

Die Grünen verlangen:

  1. Das Ergebnis des Referendums vom 25.10.2009 ist abzuwarten, bevor die Landesregie-rung erneut große Summen in den Flughafen fließen lässt.
  2. In Erwartung des 25. Oktober sollte die Landesregierung ihren Beschluss  vom 25. Mai zu-rückziehen und über ihre Mitglieder in der Gesellschaft ABD den Mindestbetrag an Kapital vorschlagen, wie ihn das Bürgerliche Gesetzbuch vorsieht (Artikel 2447 und 2327): Dieses Minimum beträgt 120.000 €. Auf diese Weise wird die Existenz von ABD nicht zur Gänze aufs Spiel gesetzt.
  3. Die Landesregierung hat innerhalb dieses Jahres die Air-Alps-Aktien, die das Land Südtirol hält, abzustoßen, wie es das Landesgesetz Nr. 12/2007 vorsieht.

 

 

 


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