"LENTIUS, PROFUNDIUS, SUAVIUS"
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UMWIDMUNG VON GASTBETRIEBEN

Widersprüchlicher Kurs in der Landesregierung, Kurswechsel in der Tourismuspolitik dringend erforderlich

Gestern hat Landesrat Michl Laimer den Forderungen von Landesrat Berger und des HGV, bestehende urbanistische Zweckbindungen für Tourismusbetriebe vorzeitig aufzuheben, eine klare Absage erteilt. Zu recht verweist LR Laimer darauf, dass eine Aufhebung und die entsprechende Umwidmung nach 20 Jahren möglich sind. Von einer Umwidmung ausgenommen sind im Bereich des landwirtschaftlichen Grüns allerdings allfällige Erweiterungen qualitativer und quantitativer Art, die vorher abgerissen werden müssen. Diese Regelung sichert eine zeitlich befristete Zweckbindung, während zugleich die Tourismus-Unternehmen nicht auf ewig zu ihrer Aktivität „verdammt“ sind.
Der Schlingerkurs, den die Landesregierung fährt, ist peinlich: Während LR Berger die vorzeitige Aufhebung von Zweckbindungen und die Einstellung von Aktivitäten ermöglichen will, läuft dzt. die Ausweisung neuer Tourismuszonen auf Hochtouren. Auf der einen Seite wird der „Rückbau“ von Betten gefordert, auf der anderen Seite werden neue Betten am Fließband geschaffen.
Es sei daran erinnert, dass Südtirol bereits jetzt die höchste gastgewerbliche Beherbergungsdichte im Alpenraum aufweist: Unser Land verfügte 2008 über 20,4 Betten pro qkm und stellt sogar „Großmächte“ wie Tirol (16,1) und Salzburg (15,6) in den Schatten. Auch Südtirols Tourismusintensität (Zahl der Übernachtungen pro 100 Einwohner) übertrifft mit 12,4 jene von Nordtirol. Ein Moratorium ist dringend notwendig, aber auf planvolle Weise und nicht mithilfe der urbanistischen Notbremse.
Falls der sich drohend auftürmende Bettenberg eingedämmt werden soll, so über eine sparsame Ausweisung neuer Tourismuszonen und nicht über den vorzeitigen Rückbau von Konventionierungen.


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