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MURMELTIERJAGD ERNEUT ERÖFFNET

Die Genehmigung ist noch keine Woche alt: Mit Dekret vom 28/8/2009 hat der Landeshauptmann erneut für September 2009 den Abschuss von 1026 Murmeltieren auf Landesebene ermächtigt.
Diese Ermächtigung ist erfolgt, obwohl bereits im Vorjahr ein entsprechendes Dekret annulliert wurde. Damals wurde auf Antrag der Vereinigung LAV (Lega Anti Vivisezione) ein Dekret des Landeshauptmannes, das den Abschuss von 1.970 Murmeltiere für 2008 vorsah, vom Verwaltungsgericht vorläufig ausgesetzt und am 16. Juli 2009 endgültig annulliert.
Im Gegensatz zum restlichen Staatsgebiet, wo der Abschuss von Murmeltieren ausnahmslos verboten ist, dürfen  laut Südtiroler Landesjagdgesetz Murmeltiere erlegt werden, wenn die Art „durch übermäßige Vermehrung das ökologische Gleichgewicht, die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, die Fischereiwirtschaft, den Wildbestand oder die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit gefährdet“. Da bisher aber noch niemals dargelegt werden konnte, dass von den Murmeltieren eine konkrete Gefahr ausgeht, fehlte dem Dekret 2008 die rechtliche Grundlage, sodass die Annullierung durch das Verwaltungsgericht erfolgte.
Für das nun ausgestellte Dekret gilt das selbe wie für jenes aus dem Jahre 2008: Da auch diesem die gesetzliche Grundlage fehlt , ist es unverzüglich zu widerrufen, da es rechtswidrig ist.


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