"LENTIUS, PROFUNDIUS, SUAVIUS"
GRÜNE    GESELLSCHAFT & DEMOKRATIE    PRESSEMITTEILUNGEN

    
SANIERUNG EGARTNER UND CO

1. Der Missbrauch der Institutionen der Autonomie zur Verfolgung von Einzelinteressen durch die SVP hat einen neuen Höhepunkt erreicht: nach dem Urteil des Landesgerichtes, das die Unwählbarkeit Egartners festsetzt, will die SVP RÜCKWIRKEND das Wahlgesetz ändern. Das ist inakzeptabel, weil es die Rechtssicherheit der BürgerInnen außer Kraft setzt. Die Haltung „wir richten’ s uns in jedem Augenblick, wie es uns gefällt“ hat inzwischen generell Einzug in die Südtiroler Gesetzgebung gehalten. Die Geschädigten sind die BürgerInnen!


2. Unhaltbare Falschaussagen von Landeshauptmann und SVP Obmann Theiner: Man tut so, als ob man leider ein unklares Wahlgesetz von irgendjemandem geerbt hätte und jetzt müsse Klarheit geschaffen werden. Die Realität: Wir verfügen über ein Wahlgesetz, das KLAR die Unwählbarkeiten auflistet. Selbstverständlich kann man diese auch FÜR DIE ZUKUNFT ändern, sofern der nötige Konsens besteht. Der hat bisher vor allem in der SVP gefehlt (Reform Baumgartner in der letzten Legislatur ist an Parteiwiderständen gescheitert!). ABER : eine Reform gilt für die Zukunft und nicht rückwirkend für die Rettung von SVP-Exponenten! Falsch ist auch die Aussage des LH von gestern: Egartner war nicht Präsident einer Bietergemeinschaft, sondern einer ständigen Konsortialgesellschaft und ist deshalb laut Gericht unwählbar.


3. Sollte die SVP von diesem blamablen Rettungsversuch nicht Abstand nehmen, erinnern wir an die Prozedur, die im Artikel 47 des Autonomiestatutes für Satzungsgesetze festgelegt ist: nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag tritt es für 3 Monate nicht in Kraft, weil in diesen 3 Monaten BürgerInnen ein Referendum gegen das Gesetz beantragen können. Sollte dieser Antrag gestellt werden (bei nicht Erreichung der 2/3 Mehrheit – also 24 Stimmen - können 7 Abgeordnete das Referendum beantragen) tritt das Gesetz erst nach Abhaltung des Referendums in Kraft, sollten die BürgerInnen es nicht ablehnen. Wir fordern onorevole Zeller auf, der immer wieder die Verfassungsmäßigkeit der Referenden anzweifelt, die anzuwendende Prozedur  in aller Deutlichkeit klarzustellen. 


4. Anstand verlangt, dass sich die 3 betroffenen Landtagsabgeordneten (Egartner, Steger, Repetto) wegen des evidenten Interessenskonfliktes NICHT an der Behandlung und Abstimmung des Sanierungsgesetzes beteiligen! Wir fordern die drei Landtagsabgeordneten dazu auf!      

 


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